AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Juice Technology AG UID: CHE-236.291.474

Gültig ab 24. September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Juice Technology AG, Kasernenstrasse 2, 8184 Bachenbülach, Schweiz (nachfolgend «Juice»), und ihren Kunden über den Verkauf, die Vermietung, Lieferung und Überlassung von Produkten, Software und Dienstleistungen (nachfolgend «Vertrag»).

1.2 Diese AGB gelten unabhängig von der Art und Form des Vertragsschlusses, insbesondere für Verträge, die über den Online-Shop, in Verkaufsräumen von Juice, mündlich, telefonisch, per E-Mail, aufgrund eines Angebots oder auf andere Weise zustande kommen.

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Geschäftskunden. Verbraucher sind natürliche Personen, die einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschliessen. Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie sonstige Rechtskörperschaften jeder Art, die beim Vertragsschluss im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher, Geschäftskunden, Wiederverkäufer oder bestimmte Gruppen davon, etwa nach Regionen, gelten, ist dies ausdrücklich bezeichnet.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarte Service Level Agreements (SLA) gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor, soweit sie rechtswirksam vereinbart wurden. Für Individualkonditionen ausserhalb der jeweils gültigen Standardkonditionen von Juice gilt ergänzend Ziffer 2.3.

1.5 Gegenüber Geschäftskunden gelten entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden nur, wenn Juice ihrer Geltung schriftlich und durch eine zur rechtsverbindlichen Vertretung von Juice befugte Person zugestimmt hat. Eine Zustimmung durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch Annahme oder Ausführung einer Bestellung, Lieferung, Leistung oder Zahlung, ist ausgeschlossen.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Darstellungen von Produkten und Leistungen in Katalogen, Preislisten, im Online-Shop oder in sonstigen Unterlagen stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot von Juice dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist angegeben ist, bleibt Juice während 30 Tagen ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden.

2.3 Individualkonditionen ausserhalb der jeweils gültigen Standardkonditionen von Juice sind nur verbindlich, wenn sie in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich festgehalten und durch eine zur rechtsverbindlichen Vertretung von Juice befugte Person unterzeichnet wurden. Sie gelten ausschliesslich für den darin bezeichneten Auftrag oder Zeitraum und begründen keinen Anspruch auf entsprechende Konditionen für spätere Bestellungen oder Vertragsverhältnisse.

2.4 Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder ein verbindliches Angebot von Juice fristgerecht angenommen wurde, kommt der Vertrag erst zustande, wenn Juice die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung annimmt. Die Auftragsbestätigung bestätigt insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang, die Konditionen und die Liefertermine.

2.5 Bei telefonischen, per E-Mail oder auf andere Weise ausserhalb des Online-Shops aufgegebenen Bestellungen kann Juice dem Kunden die Auftragsbestätigung und die für den Vertrag geltenden AGB elektronisch übermitteln oder zugänglich machen. Soweit die AGB nicht bereits zuvor wirksam einbezogen wurden, erfolgt ihre Einbeziehung spätestens im Rahmen der Auftragsbestätigung vor der für den Kunden rechtsverbindlichen Annahme.

2.6 Angaben in Prospekten, Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Diagrammen, Online-Darstellungen sowie Angaben zu Massen, Gewichten und technischen Eigenschaften dienen der Beschreibung. Technisch bedingte oder erforderliche Änderungen nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und zwingende gesetzliche Rechte unberührt bleiben.

2.7 Sämtliche Immaterialgüterrechte von Juice, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Know-how sowie Rechte an Software, Dokumentationen, Zeichnungen, Entwürfen, Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, verbleiben bei Juice bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Erwerb eines Produkts, von Software oder einer Dienstleistung bewirkt keine Übertragung solcher Rechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.8 Der Kunde ist berechtigt, Immaterialgüterrechte von Juice im Umfang zu nutzen, der für die rechtmässige und bestimmungsgemässe Nutzung der von ihm erworbenen Produkte, Software oder Dienstleistungen im Rahmen des betreffenden Kaufs erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch eine zur rechtsverbindlichen Vertretung von Juice befugte Person. Die geschäftliche Nutzung von Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen von Juice bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch eine zur rechtsverbindlichen Vertretung von Juice befugte Person.

3. Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise in der bezeichneten Währung. Gegenüber Verbrauchern werden Steuern und sonstige zwingend einzubeziehende Preisbestandteile nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen. Für Geschäftskunden gilt ergänzend Ziffer 3.6.

3.2 Zahlungen sind zu den im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig. Juice ist berechtigt, Vorauszahlung oder Zahlung bei Bestellung zu verlangen. Bei Neukunden erfolgt die Lieferung in der Regel gegen Vorauszahlung. Abweichende oder später eingeräumte Zahlungsziele, insbesondere 30 Tage netto, bedürfen der ausdrücklichen Gewährung durch Juice und begründen keinen Anspruch auf entsprechende Zahlungsbedingungen für künftige Bestellungen.

3.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Gegenüber Geschäftskunden kann Juice weitere offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fällig stellen und für weitere Lieferungen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten verlangen. Juice ist berechtigt, fällige Geldforderungen gegen den Kunden mit fälligen Geldansprüchen des Kunden gegenüber Juice zu verrechnen, unabhängig davon, aus welchem Vertrags- oder Geschäftsverhältnis die jeweiligen Ansprüche stammen. Die besonderen Bestimmungen über kommerzielle Warengutschriften bleiben vorbehalten.

3.4 Preise für spätere Nachbestellungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sonderleistungen, namentlich Zertifikate, Ursprungszeugnisse oder kundenspezifische Dokumentationen, die über die für den gesetzeskonformen Vertrieb erforderlichen Unterlagen hinausgehen, können gesondert verrechnet werden.

3.5 Gegenüber Geschäftskunden kann Juice bei längerfristigen Verträgen oder Lieferungen vereinbarte Preise anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche, von Juice nicht beherrschbare Kostenfaktoren wie Rohmaterial-, Bauteil-, Energie-, Transport-, Zoll-, Abgaben- oder Währungskosten wesentlich verändern und eine Preisanpassung vertraglich vorgesehen oder im Einzelfall vereinbart ist.

3.6 Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich die angegebenen Preise, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer sowie exklusive Fracht-, Transport-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Steuer-, Abgaben-und sonstiger mit der Lieferung oder Leistung verbundener Nebenkosten. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere vereinbarte Incoterms, bleiben vorbehalten.

3.7 Beteiligungen von Juice an Werbe-, Marketing-, Verkaufsförderungs- oder sonstigen Massnahmen des Kunden sowie Bonus-, Rückvergütungs-, Rabatt-, Listungs-, Portal-, EDI-, Handling-, Logistik-, Warenrücknahme-, Mitarbeitervergünstigungs-, Partnerunterstützungs- oder vergleichbare Programme, Leistungen, Gebühren oder Kosten bedürfen einer vorgängigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und der Bestätigung durch eine zur rechtsverbindlichen Vertretung von Juice befugte Person. Sie können weder durch mündliche Absprachen noch durch Korrespondenz, tatsächliches oder konkludentes Verhalten von Mitarbeitern von Juice begründet werden. Einseitige Abzüge, Verrechnungen, Belastungen, Gebühren oder sonstige Kürzungen von Forderungen von Juice werden nicht anerkannt. Entsprechende Beträge bleiben vollumfänglich geschuldet und können von Juice nachbelastet werden.

3.8 Kommerzielle Gutschriften, insbesondere aus Kulanz, Warenrücknahmen, Bonus-, Rabatt-, Marketing- oder vergleichbaren Vereinbarungen, werden ausschliesslich als Warengutschriften gewährt. Sie begründen keinen Anspruch auf Barauszahlung, Überweisung oder sonstige Auszahlung und können nicht mit bestehenden oder künftigen Geldforderungen von Juice verrechnet werden. Die Abgeltung erfolgt ausschliesslich durch gesonderte Warenlieferungen von Juice. Der Kunde kann hierfür Produkte aus dem zum Zeitpunkt des Bezugs verfügbaren Sortiment von Juice auswählen. Der Wert einer kommerziellen Gutschrift bestimmt sich nach dem in der für das zugrunde liegende Geschäft massgeblichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettowarenwert der betreffenden Produkte und den darin vereinbarten Konditionen. Mehrwertsteuer sowie Fracht-, Transport-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Abgaben- und sonstige Nebenkosten werden bei der Ermittlung des Gutschriftwerts nicht berücksichtigt. Für die Bewertung der zur Abgeltung bezogenen Produkte gelten die Nettopreise und Konditionen der dem Gutschriftgeschäft zugrunde liegenden Auftragsbestätigung.

4. Lieferung, Versand und Eigentum

4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde erforderliche Angaben, Freigaben, Spezifikationen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt. Die Vereinbarung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist begründet kein Fixgeschäft. Ein Fixgeschäft bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4.2 Für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Juice, insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Massnahmen, Arbeitskämpfen, Epidemien oder Pandemien, Ausfällen von Energie-, Kommunikations- oder Transportinfrastrukturen sowie erheblichen Störungen oder Ausfällen bei Lieferanten und in Lieferketten, haftet Juice nicht. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Dauert eine wesentliche Behinderung länger als 90 Tage, kann jede Partei den von der Behinderung betroffenen, noch nicht erfüllten Teil des Vertrags beenden. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen sowie für den betreffenden Auftrag angefallene Kosten und Aufwendungen sind vom Kunden zu vergüten.

4.3 Juice ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese separat zu fakturieren. Teillieferungen sind nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.

4.4 Verpackung und Versand erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl von Juice.

4.5 Gegenüber Geschäftskunden richten sich Lieferort, Kosten- und Gefahrübergang nach dem vereinbarten Incoterm. Soweit kein Incoterm oder keine abweichende Regelung vereinbart wurde, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.

4.6 Juice bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Ware deren Eigentümer. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Verfügungsrecht des Käufers auf den Besitz der Ware beschränkt. Der Kunde wirkt an einer erforderlichen Registrierung oder sonstigen Sicherungsmassnahme mit.

4.7 Bei äusserlich erkennbaren Transport- oder Verpackungsschäden ist die betroffene Lieferung unverzüglich auf Schäden an den gelieferten Produkten zu prüfen. Festgestellte Transport-, Verpackungs- und erkennbare Produktschäden sind nach Möglichkeit gegenüber dem Transportdienstleister zu vermerken und Juice innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt zu melden. Geeignete Nachweise, insbesondere Fotos der Verpackung und der betroffenen Produkte sowie, sofern vorhanden, ein Schaden- oder Beschädigungsprotokoll des Transportdienstleisters, sind innerhalb dieser Frist sowohl Juice als auch dem Transportdienstleister zu übermitteln. Eine darüberhinausgehende Pflicht von Geschäftskunden zur Prüfung und Mängelrüge richtet sich nach Ziffer 5.4. Unterlässt der Geschäftskunde die rechtzeitige Prüfung, Meldung oder Übermittlung der Nachweise und wird dadurch die Feststellung der Schadensursache oder die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister erschwert oder vereitelt, trägt der Geschäftskunde die daraus entstehenden Nachteile.

5. Gewährleistung und freiwillige Garantie

5.1 Für Mängel gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit diese AGB gegenüber Geschäftskunden nicht wirksam etwas Abweichendes bestimmen.

5.2 Soweit Juice für ein Produkt zusätzlich eine freiwillige Garantie gewährt, richten sich Inhalt, Umfang, Dauer, Voraussetzungen und Ausschlüsse dieser Garantie nach den für das jeweilige Produkt geltenden Garantiebedingungen, insbesondere den mit dem Produkt bereitgestellten Produktunterlagen. Eine freiwillige Garantie lässt zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt.

5.3 Produkte sind ausschliesslich bestimmungsgemäss und unter Beachtung der Sicherheitsinformationen und Produktunterlagen zu verwenden. Eigenmächtige Eingriffe, Manipulationen oder Veränderungen an Produkten sowie deren nicht bestimmungsgemässe Verwendung sind unzulässig. Sie führen zum Verlust von Gewährleistungs-, Garantie- und sonstigen Mängelansprüchen des Kunden sowie von Haftungsansprüchen gegenüber Juice. Zwingende gesetzliche Haftungs- und Produkthaftungsbestimmungen bleiben vorbehalten. Manipulierte, veränderte oder durch nicht bestimmungsgemässe Verwendung beeinträchtigte Produkte dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mehr in Betrieb genommen oder weiter betrieben werden, bis ihre sichere Verwendung durch Juice oder eine von Juice schriftlich autorisierte Fachperson festgestellt worden ist.

5.4 Geschäftskunden haben erkennbare Mängel grundsätzlich innerhalb von acht Tagen nach Erhalt und später erkennbare Mängel innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich oder in Textform zu rügen, soweit eine solche Rügepflicht nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

6. Montage und Installation

6.1 Soweit Juice Montage-, Installations- oder Serviceleistungen erbringt, stellt der Kunde die vereinbarten technischen und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig bereit und ermöglicht den erforderlichen Zugang. Verschmutzte oder biologisch besiedelte Geräte oder Anlagen werden kostenpflichtig gesäubert, soweit dies erforderlich ist, um die Leistungserbringung zu ermöglichen.

6.2 Werden Montage- oder Installationsleistungen durch Dritte erbracht, übernimmt Juice keine Verantwortung für deren fachgerechte Durchführung. Juice haftet nicht für Fehler, Schäden oder Funktionsstörungen, die durch eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht den Vorgaben von Juice entsprechende Montage oder Installation durch Dritte verursacht werden.

6.3 Der Kunde informiert Juice vor Beginn der Arbeiten über besondere Sicherheitsvorschriften, technische Abhängigkeiten und sonstige Umstände, die für die sichere und ordnungsgemässe Durchführung wesentlich sind.

6.4 Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlende oder unzutreffende Angaben, nicht bereitgestellte Voraussetzungen oder vom Kunden zu vertretende Verzögerungen entsteht, kann nach Massgabe der Vereinbarung und des anwendbaren Rechts zusätzlich verrechnet werden.

7. Reparaturen, Service und Support

7.1 Service-, Support- und Reparaturanfragen sind über die von Juice bezeichneten Kontakt- oder Servicekanäle einzureichen. Produkte dürfen erst nach vorgängiger Freigabe durch Juice im Rahmen eines Service- oder Supportfalls und ausschliesslich an die von Juice bezeichnete Servicestelle eingesandt werden. Sämtliche zusätzlichen Kosten, die durch eine nicht freigegebene oder nicht den Rücksendevorgaben von Juice entsprechende Einsendung entstehen, insbesondere für Entgegennahme, Triage, Umleitung, Transport, Zoll, Steuern, Abgaben, Abklärungen und Handling, können dem Einsender verrechnet werden. Über unaufgefordert zugestellte Produkte, denen die für eine Zuordnung und Bearbeitung erforderliche vollständige Dokumentation fehlt, kann Juice nach Ablauf von 60 Tagen ab Eingang frei verfügen.

7.2 Soweit eine Reparatur oder Prüfung nicht von gesetzlichen Gewährleistungsrechten oder einer freiwilligen Garantie erfasst ist, kann Juice den damit verbundenen Aufwand nach vorgängiger Information des Kunden verrechnen. Dies gilt insbesondere für Prüfungen, bei denen kein unter Gewährleistung oder Garantie fallender Fehler festgestellt wird, für nicht freigegebene Kostenvoranschläge oder für Einsendungen an eine nicht bezeichnete Stelle.

7.3 Soweit der Kunde bei Eröffnung eines neuen Service- oder Supportfalls diese AGB akzeptiert, gelten sie für die dadurch begründete oder konkretisierte Service- und Supportbeziehung sowie für damit zusammenhängende digitale Leistungen. Dadurch werden frühere Kaufverträge nicht rückwirkend geändert.

7.4 Der Kunde hat Juice die für die Prüfung und Bearbeitung eines Service-, Support-, Gewährleistungs- oder Garantiefalls von Juice verlangten und zumutbar erforderlichen Angaben, Unterlagen, Belege und Dokumente vollständig zur Verfügung zu stellen. Solange diese nicht vorliegen, ist Juice nicht verpflichtet, den betreffenden Fall weiter zu prüfen oder zu bearbeiten.

7.5 Die Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Ersatzteilen, Reparaturen, Support und sonstigen Leistungen für Produkte, deren Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, kann Juice einschränken oder beenden, insbesondere wenn Produkte das Ende ihres Produktlebenszyklus erreicht haben oder die erforderlichen Ersatzteile, Werkzeuge, Systeme oder technischen Ressourcen nicht mehr verfügbar sind.

7.6 Stellt sich bei der Bearbeitung einer Service- oder Supportanfrage heraus, dass deren Ursache ausserhalb des Verantwortungs- oder Systembereichs von Juice liegt, insbesondere in Drittsystemen, Installationen, Konfigurationen oder sonstigen nicht von Juice zu vertretenden Umständen, ist Juice berechtigt, den dadurch entstandenen Prüfungs-, Diagnose- und Bearbeitungsaufwand nach den jeweils geltenden Ansätzen zu verrechnen.

8. Software und digitale Leistungen

8.1 Juice kann im Zusammenhang mit seinen Produkten Software, Firmware, Apps, Cloud- und Backend-Dienste, Dashboards, Schnittstellen sowie weitere digitale Leistungen bereitstellen. Umfang und Dauer der geschuldeten digitalen Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder dem gewählten Produkt bzw. Service.

8.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Juice keine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit digitaler Leistungen und kein bestimmtes Service Level. Juice bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit und kann Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen und technisch erforderliche Unterbrüche durchführen. Trotz angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen können einzelne Daten aus technischen Gründen verloren gehen, unvollständig sein oder nicht mehr zur Verfügung stehen. Juice übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Verlust, der Unvollständigkeit oder der Nichtverfügbarkeit solcher Daten entstehen. Für bereits abgerechnete Vorgänge ist die jeweilige Abrechnung massgeblich; eine dauerhafte Verfügbarkeit der zugrunde liegenden historischen Daten wird nicht gewährleistet.

8.3 Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmassnahmen, Internet- oder Mobilfunkverbindungen, Energieversorgung, Cloud- oder Telekommunikationsanbieter, Schnittstellen Dritter oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Juice beeinträchtigt werden.

8.4 Juice kann digitale Leistungen weiterentwickeln und ändern, insbesondere zur Verbesserung von Funktionen, Sicherheit, Kompatibilität oder Benutzerfreundlichkeit, zur Anpassung an technische Entwicklungen oder geänderte rechtliche Anforderungen sowie zur Abwehr von Sicherheitsrisiken. Im Rahmen solcher Weiterentwicklungen können bestehende Funktionalitäten geändert oder eingestellt und neue Funktionalitäten hinzugefügt werden. Die Kernleistungen und Kernfunktionalitäten der jeweiligen Produkte und Leistungen bleiben dabei erhalten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Änderungen nur unter den Voraussetzungen des jeweils zwingend anwendbaren Rechts.

8.5 Soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet, stellt Juice erforderliche Aktualisierungen einschliesslich Sicherheitsaktualisierungen während des massgeblichen Zeitraums bereit und informiert den Kunden hierüber.

8.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, von Juice bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Frist zu installieren bzw. deren Installation zu ermöglichen, soweit dies für die sichere und vertragsgemässe Nutzung erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

8.7 Juice kann den Funktionsumfang produkt- und variantenabhängig unterschiedlich ausgestalten und die Zuordnung von Funktionen zu Produkten und Produktvarianten für künftige Angebote ändern. Zusätzliche Funktionen können zeitlich begrenzt oder testweise bereitgestellt und wieder entfernt werden. Aus einer solchen vorübergehenden oder testweisen Bereitstellung entsteht kein Anspruch auf deren dauerhafte Verfügbarkeit.

8.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an von Juice bereitgestellter Software und digitalen Leistungen für die Dauer des jeweiligen Nutzungsrechts ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung im Zusammenhang mit den dafür vorgesehenen Produkten und Leistungen.

8.9 Der Kunde darf Software, Zugangsdaten, Parameter und Releaseangaben weder als Ganzes noch in Teilen unbefugt vervielfältigen oder anderweitig verwenden, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, vermieten, unterlizenzieren, Schutzvermerke entfernen oder Zugangsdaten unbefugt Dritten überlassen. Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen, insbesondere zwingende Rechte zur Untersuchung, Interoperabilität oder Fehlerberichtigung, bleiben unberührt.

8.10 Bei einer Veräusserung oder sonstigen Übertragung eines Juice-Produkts auf einen Dritten gehen Nutzungsrechte nur insoweit über, wie dies nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem jeweiligen Nutzungsrecht oder dem anwendbaren Recht vorgesehen ist. Bestehende personenbezogene Konten und Zugangsdaten des bisherigen Nutzers sind nicht übertragbar. Soweit Juice hierfür einen Nutzerwechsel- oder Registrierungsprozess vorsieht, ist dieser zu verwenden. Der bisherige und der neue Nutzer sind getrennt zu registrieren und den jeweiligen Konten, Zugangsberechtigungen, Abrechnungen sowie persönlichen und historischen Daten eindeutig zuzuordnen. Persönliche und historische Daten des bisherigen Nutzers werden dem neuen Nutzer nicht zugänglich gemacht. Der Kunde hat die für den Nutzerwechsel erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen und den vorgesehenen Nutzerwechselprozess durchzuführen.

8.11 Der Kunde ist für die von ihm sowie von ihm beauftragten oder zum Zugriff berechtigten Personen vorgenommenen Einstellungen, Konfigurationen und Änderungen sowie für die kundenseitigen technischen Voraussetzungen und Umsysteme verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Netzwerk- und Internetverbindungen, Zugriffsgeräte, Energieversorgung, HEMS und andere angebundene Systeme sowie das verwendete Fahrzeug. Verursachen solche Einstellungen, Änderungen, Voraussetzungen oder Umsysteme Funktionsstörungen oder zusätzlichen Supportaufwand, ist Juice berechtigt, den dadurch entstehenden Prüfungs-, Diagnose- und Bearbeitungsaufwand zu verrechnen.

9. Auftragsbearbeitung von Personendaten

9.1 Soweit Juice im Zusammenhang mit Cloud-, Backend-, App-, Support-, Diagnose-, Wartungs- oder sonstigen digitalen Leistungen Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (AVV) in Anhang 1.

9.2 Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Der AVV berücksichtigt die Anforderungen beider Rechtsordnungen, soweit diese auf die jeweilige Auftragsbearbeitung Anwendung finden. Bearbeitet Juice Personendaten für eigene Zwecke und in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung, richtet sich die Bearbeitung nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und den entsprechenden Datenschutzhinweisen.

10. Online-Fernzugriff, technische Eingriffe und Datenbearbeitung

10.1 Diese Bestimmungen gelten, wenn der Kunde Juice ausdrücklich gestattet, im Rahmen von Service, Support, Diagnose, Wartung, Fehlerbehebung, Prüfung, Wiederherstellung oder ähnlichen Leistungen online auf Systeme zuzugreifen. Ein Online-Fernzugriff erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorgang.

10.2 Online-Fernzugriff umfasst den Zugriff auf Ladeinfrastruktur sowie auf damit verbundene IT-, Netzwerk-, Kommunikations-, Steuerungs-, Energie- und sonstige Systeme, Komponenten, Schnittstellen und Daten, soweit dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist.

10.3 Die Akzeptanz dieser AGB allein stellt keine Zustimmung zu einem konkreten Online-Fernzugriff dar. Ein Online-Fernzugriff erfolgt nur, wenn der Kunde dem betreffenden Zugriff ausdrücklich zugestimmt hat. Ist dies der Fall, gelten jedoch die hier stipulierten Bestimmungen.

10.4 Im Rahmen des genehmigten Zugriffs darf Juice, soweit für den vereinbarten Zweck erforderlich, Konfigurationen und Daten einsehen, auslesen, übertragen, speichern und bearbeiten sowie Tests, Neustarts, Konfigurationsänderungen und Software- oder Firmwaremassnahmen durchführen.

10.5 Ein bestimmter Erfolg, die Behebung eines bestimmten Fehlers oder die Wiederherstellung oder Beibehaltung eines bestimmten Systemzustands ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

10.6 Der Kunde gewährleistet, dass er zur Erteilung der erforderlichen Zugriffs-, Bearbeitungs- und Weisungsrechte hinsichtlich sämtlicher betroffener Systeme und Daten befugt ist und erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen Dritter eingeholt hat. Er informiert Juice vor Durchführung über besondere Sicherheitsanforderungen, Einschränkungen und wesentliche Abhängigkeiten von Drittsystemen.

10.7 Der Kunde hat vor dem Online-Fernzugriff angemessene Sicherungen der für ihn wesentlichen Daten, Einstellungen und Konfigurationen vorzunehmen und sicherzustellen, dass diese erforderlichenfalls wiederhergestellt werden können.

10.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Online-Fernzugriffe und technische Eingriffe trotz fachgerechter Durchführung Auswirkungen auf Systeme, Daten und deren Betrieb haben können. Dazu können insbesondere Änderungen oder Verluste von Daten, Einstellungen oder Konfigurationen, Betriebsunterbrüche, Funktionsänderungen, Inkompatibilitäten, Kommunikations- oder Netzwerkstörungen sowie weitere Wiederherstellungs- oder Anpassungsarbeiten gehören.

10.9 Die Haftung von Juice und der in ihrem Namen oder Auftrag handelnden Personen für Schäden im Zusammenhang mit Online-Fernzugriffen und den damit verbundenen technischen Eingriffen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Daten- oder Konfigurationsverluste, Betriebs-, Produktions- oder Nutzungsausfälle, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

10.10 Der Kunde stellt Juice und die in ihrem Namen oder Auftrag handelnden Personen von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde entgegen Ziffer 10.6 nicht zur Erteilung der erforderlichen Rechte befugt war oder erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen Dritter nicht eingeholt hat.

10.11 Soweit Juice im Rahmen des Online-Fernzugriffs Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend der AVV. Mit der Zustimmung zum Online-Fernzugriff erteilt der Kunde Juice zugleich die für dessen Durchführung erforderlichen Weisungen zur Bearbeitung der betreffenden Personendaten im Rahmen des AVV.

11. Geschäftskunden und Wiederverkäufer

11.1 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten ausschliesslich gegenüber Geschäftskunden.

11.2 Juice haftet gegenüber Geschäftskunden nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Produktions-, Betriebs- oder Nutzungsausfälle, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten sowie Daten- oder Konfigurationsverluste, soweit diese nicht auf einer Haftung beruhen, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

11.3 Für Software, digitale Leistungen und Backend-Dienste übernimmt Juice gegenüber Geschäftskunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Gewähr für unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb, eine bestimmte Verfügbarkeit, die Kompatibilität mit nicht ausdrücklich freigegebenen Drittsystemen oder das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolgs.

11.4 Der Geschäftskunde ist für eine angemessene Sicherung seiner Daten, Einstellungen und Konfigurationen sowie für angemessene betriebliche Vorkehrungen gegen Ausfälle verantwortlich, soweit dies nach Art der bezogenen Leistung vernünftigerweise erwartet werden kann.

11.5 Bestätigte Aufträge von Geschäftskunden können nur mit Zustimmung von Juice annulliert oder geändert werden. Juice kann ihre Zustimmung von der Erstattung bereits entstandener Kosten und einer angemessenen Annullationsentschädigung abhängig machen. Eine pauschale Entschädigung wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung festgelegt ist.

11.6 Freiwillige Rücknahmen mängelfreier Produkte von Geschäftskunden bedürfen der vorgängigen Zustimmung von Juice. Juice kann die Rücknahme insbesondere vom neuwertigen Zustand, vollständigem Zubehör und geeigneter Originalverpackung abhängig machen und einen angemessenen Abzug für Prüfung, Wiederaufbereitung, Wertminderung und administrative Kosten vornehmen.

11.7 Wiederverkäufer haben Juice bei der Bestellung das vorgesehene Zielland des Endverbrauchs mitzuteilen, soweit dies für Produktzulassung, Kennzeichnung, Marke, Lieferumfang oder regulatorische Anforderungen relevant ist. Der Wiederverkäufer darf Produkte nicht entgegen ausdrücklichen Vorgaben von Juice unter einer unzulässigen Marke oder in einer für das Zielland des Endverbrauchs nicht freigegebenen Ausführung vertreiben.

11.8 Juice ist berechtigt, soweit dies für eine effiziente Leistungserbringung, technische Unterstützung, Service, Support, Sicherheit, gesetzliche Informationen oder digitale Leistungen zweckmässig ist, unmittelbar mit dem jeweiligen Endkunden, Betreiber oder Nutzer zu kommunizieren und Leistungen unmittelbar gegenüber diesem zu erbringen. Vertragliche Zwischenstufen, insbesondere Wiederverkäufer, Distributoren oder sonstige Vertriebspartner, müssen hierbei nicht in die Kommunikation oder Leistungserbringung einbezogen werden. Hierdurch wird die vertragliche Zuordnung von Kaufpreis-, Provisions- oder sonstigen kommerziellen Ansprüchen zwischen den Beteiligten nicht verändert.

11.9 Veräussert oder überlässt ein Kunde Produkte von Juice an Dritte zur Nutzung oder zum Betrieb, hat er den jeweiligen Erwerber oder Nutzer vor der Nutzung von Cloud-, Backend-, App- oder sonstigen digitalen Dienstleistungen auf die hierfür geltenden Juice-Bedingungen und den AVV hinzuweisen und deren wirksame Einbeziehung sicherzustellen.

11.10 Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Online-Fernzugriff durch Juice auf Systeme eines Erwerbers oder Nutzers nur erfolgt, wenn dieser einem solchen Zugriff ausdrücklich zugestimmt hat. Der Kunde darf gegenüber Dritten keine von diesen AGB abweichenden Zugriffs-, Datenbearbeitungs- oder Eingriffsrechte von Juice begründen.

11.11 Die Verpflichtungen nach Ziffern 11.9 und 11.10 sind bei weiterer Veräusserung oder Überlassung entsprechend weiterzugeben. Juice kann einen angemessenen Nachweis der Überbindung verlangen.

11.12 Verletzt ein Geschäftskunde schuldhaft Vorgaben zu Zielland, Marke, erforderlichen Zustimmungen oder Überbindung und werden dadurch Ansprüche Dritter gegen Juice begründet, stellt er Juice hiervon im gesetzlich zulässigen Umfang frei.

12. Verbraucher

12.1 Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte. Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur für Geschäftskunden gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung.

12.2 Bei Verträgen mit Verbrauchern in Deutschland oder Österreich gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über Waren, Waren mit digitalen Elementen und digitale Leistungen. Gesetzliche Aktualisierungs-, Gewährleistungs- und Informationspflichten werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

12.3 Verbraucher in Deutschland und Österreich erhalten bei Verträgen, für die ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht, eine gesonderte Widerrufs- bzw. Rücktrittsinformation.

12.4 Die Wahl schweizerischen Rechts nach Ziffer 14 lässt gegenüber Verbrauchern diejenigen zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen unberührt, die nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht unabhängig von dieser Rechtswahl gelten.

13. Haftung

13.1 Juice haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser AGB gelten nur, soweit sie nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig sind.

13.2 Juice haftet nicht für Schäden, die auf einer nicht bestimmungsgemässen Verwendung, der Nichtbeachtung von Sicherheits- oder Produktinformationen, nicht freigegebenen Änderungen, ungeeigneten Drittsystemen oder vom Kunden zu vertretenden fehlenden Mitwirkungshandlungen beruhen.

13.3 Die besonderen Haftungsbestimmungen dieser AGB für Geschäftskunden gemäss Ziffer 11 sowie für Online-Fernzugriffe gemäss Ziffer 10 gehen den allgemeinen Haftungsbestimmungen dieser Ziffer 13 vor.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Die Vertragsbeziehungen mit Juice unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist der Sitz von Juice in Bachenbülach, Schweiz. Juice ist berechtigt, einen Geschäftskunden auch an dessen Sitz zu belangen.

14.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Form, die nach dem anwendbaren Recht oder der jeweiligen Vereinbarung erforderlich ist. Individuelle Abreden bleiben vorbehalten.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

15.3 Juice kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse, insbesondere laufende digitale Leistungen, gelten Änderungen nur, wenn und soweit dies vertraglich vereinbart und nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Zwingende Informations-, Zustimmungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

15.4 Die vorliegende deutsche Fassung der AGB ist massgebend. Übersetzungen, insbesondere in englischer und französischer Sprache, dienen der Verständlichkeit.

15.5 Einreden, die ausschliesslich die Sprache, die sprachliche Komplexität oder das Nichtverstehen sprachlich dargestellter Sachverhalte betreffen, werden von Juice nicht anerkannt.

ANHANG 1 VEREINBARUNG ÜBER DIE AUFTRAGSVERARBEITUNG (AVV)

PRÄAMBEL

Juice erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Produkten, Ladeinfrastrukturen, Software, Cloud- und Backend-Systemen, Apps und sonstigen digitalen Diensten. Im Rahmen dieser Dienstleistungen kann Juice Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeiten. Diese Vereinbarung regelt die Bearbeitung und den Schutz solcher Personendaten und gilt, soweit Juice als Auftragsbearbeiter bzw. Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird. Sie gilt insbesondere für Cloud-, Backend-, App- und Flottendienstleistungen sowie für Support-, Service-, Diagnose-, Wartungs- und Online-Fernzugriffsdienstleistungen.

1. GEGENSTAND UND DAUER DER BEARBEITUNG

Gegenstand dieses AVV ist die Bearbeitung von Personendaten durch Juice im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit den jeweils zwischen Juice und dem Kunden vereinbarten oder vom Kunden genutzten Produkten und Dienstleistungen. Die Bearbeitung erfolgt nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Die Dauer der Auftragsbearbeitung entspricht grundsätzlich der Dauer der jeweiligen Dienstleistung oder des jeweiligen Vertragsverhältnisses, in dessen Rahmen Juice Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleiben vorbehalten.

2. ART UND ZWECK DER BEARBEITUNG

Juice bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und nach den dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit Juice nicht aufgrund anwendbaren Rechts zu einer darüberhinausgehenden Bearbeitung verpflichtet ist. Die Bearbeitung kann insbesondere dem Betrieb, der Bereitstellung, Administration und Abrechnung von Produkten und digitalen Dienstleistungen, dem Flottenmanagement sowie der Analyse, Diagnose, Wartung, Unterstützung, Fehlerbehebung, Prüfung und Wiederherstellung von Produkten, Ladeinfrastrukturen, Software und damit verbundenen Systemen dienen. Je nach Dienstleistung kann die Bearbeitung insbesondere das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Abgleichen, Verändern, Wiederherstellen, Einschränken und Löschen von Personendaten umfassen.

3. KATEGORIEN DER BEARBEITETEN DATEN

Je nach Art und Umfang der vom Kunden genutzten Dienstleistung können insbesondere folgende Kategorien von Personendaten bearbeitet werden: Stamm-, Kontakt-, Benutzer- und Identifikationsdaten; Mitarbeiter-, Fahrer- und Nutzerdaten; Fahrzeug-, Fahr- und Standortdaten; Lade-, Energie-, Abrechnungs- und Transaktionsdaten; Kommunikations-, Netzwerk- und Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adressen; System-, Geräte-, Konfigurations-, Protokoll- und Diagnosedaten; Daten über die Nutzung von Produkten, Backends, Apps und digitalen Diensten; sowie sonstige Personendaten, die Juice im Rahmen einer vereinbarten Dienstleistung oder eines vom Kunden autorisierten Online-Fernzugriffs zugänglich werden. Betroffene Personen können insbesondere Mitarbeiter, Fahrer, Nutzer, Administratoren, Beauftragte und sonstige Personen sein, deren Personendaten vom Kunden oder über die von ihm betriebenen oder genutzten Systeme verarbeitet werden.

4. WEISUNGEN DES KUNDEN

Juice bearbeitet Personendaten grundsätzlich nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Beauftragung oder Nutzung einer vereinbarten Cloud-, Backend-, App- oder sonstigen digitalen Dienstleistung gilt als Weisung zur Durchführung der hierfür erforderlichen und vereinbarten Datenbearbeitungen. Die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu einem Online-Fernzugriff gilt als Weisung zur Durchführung der für diesen Zugriff erforderlichen Datenbearbeitungen im Rahmen der AGB und dieses AVV. Ist Juice der Auffassung, dass eine Weisung gegen anwendbares Datenschutzrecht verstösst, kann Juice deren Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

5. PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN

Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Erhebung und Bearbeitung der Juice zur Verfügung gestellten oder zugänglich gemachten Personendaten sowie für die Zulässigkeit der von ihm erteilten Weisungen verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, Juice mit der jeweiligen Datenbearbeitung zu beauftragen, und dass erforderliche Informationen, Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen gegenüber betroffenen Personen und Dritten vorliegen. Der Kunde informiert Juice über besondere datenschutzrechtliche Anforderungen, soweit diese für die vereinbarte Auftragsbearbeitung relevant sind.

6. VERTRAULICHKEIT UND ZUGRIFF

Juice gewährleistet die Vertraulichkeit der im Auftrag des Kunden bearbeiteten Personendaten und stellt sicher, dass Personen, die Zugang zu diesen Daten erhalten, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Zugang zu Personendaten wird auf Personen beschränkt, die diesen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Juice schützt Personendaten und daraus abgeleitete Auswertungen gegen unbefugten Zugriff und stellt sie Dritten nur zur Verfügung, soweit dies zur vertragsgemässen Leistungserbringung, aufgrund einer zulässigen Unterauftragsbearbeitung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

7. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

Juice trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Personendaten unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Art und des Umfangs der Bearbeitung sowie der damit verbundenen Risiken. Die geltenden technischen und organisatorischen Massnahmen sind in Anhang 1 zum AVV (TOM) beschrieben. Juice ist berechtigt, diese Massnahmen entsprechend der technischen Entwicklung anzupassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau dadurch insgesamt nicht wesentlich unterschritten wird.

8. UNTERAUFTRAGSBEARBEITER

Juice ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen Unterauftragsbearbeiter einzusetzen, sofern die Voraussetzungen des jeweils anwendbaren Datenschutzrechts eingehalten werden. Juice stellt sicher, dass Unterauftragsbearbeiter hinsichtlich des Schutzes der Personendaten Verpflichtungen unterliegen, die den für Juice nach diesem AVV geltenden Anforderungen angemessen entsprechen. Soweit das anwendbare Datenschutzrecht eine vorherige besondere oder allgemeine Genehmigung des Kunden verlangt, wird diese nach Massgabe der gesetzlichen Anforderungen eingeholt. Bei einer allgemeinen Genehmigung informiert Juice den Kunden über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsbearbeitern und ermöglicht ihm, aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Einwände zu erheben.

9. UNTERSTÜTZUNG DES KUNDEN UND DATENSCHUTZVERLETZUNGEN

Juice informiert den Kunden nach Kenntniserlangung unverzüglich über Verletzungen des Schutzes von Personendaten, soweit diese die im Auftrag des Kunden bearbeiteten Daten betreffen und eine entsprechende Information gesetzlich erforderlich ist. Juice unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung und der Juice zur Verfügung stehenden Informationen angemessen bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung von Rechten betroffener Personen sowie, soweit erforderlich, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldungen von Datenschutzverletzungen.

10. RÜCKGABE UND LÖSCHUNG

Nach Beendigung der jeweiligen Auftragsbearbeitung löscht oder gibt Juice die im Auftrag des Kunden bearbeiteten Personendaten nach Massgabe der Weisungen des Kunden und des anwendbaren Datenschutzrechts zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen. Soweit Daten zur Abwicklung noch nicht abgeschlossener Transaktionen, Abrechnungen, Ansprüche oder sonstiger vertraglicher Vorgänge benötigt werden, dürfen sie bis zum Abschluss dieser Vorgänge weiterbearbeitet werden.

11. NACHWEISE UND KONTROLLEN

Juice stellt dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen an die Auftragsbearbeitung nachzuweisen. Soweit gesetzlich erforderlich, ermöglicht Juice angemessene Kontrollen oder Audits durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten, zur Vertraulichkeit verpflichteten unabhängigen Prüfer. Umfang, Zeitpunkt und Durchführung sind vorab mit Juice abzustimmen und haben unter angemessener Berücksichtigung der Betriebs-und Sicherheitsinteressen von Juice zu erfolgen. Vorhandene Zertifizierungen, Prüfberichte und sonstige geeignete Nachweise können zur Erfüllung dieser Verpflichtung herangezogen werden.

12. DATENSTANDORT UND INTERNATIONALE ÜBERMITTLUNGEN

Personendaten werden grundsätzlich innerhalb der Schweiz, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums bearbeitet. Soweit Personendaten in ein Land übermittelt oder von dort zugänglich gemacht werden, für das kein angemessenes Datenschutzniveau anerkannt ist, stellt Juice sicher, dass die nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht erforderlichen Garantien für die Übermittlung bestehen.

13. GELTUNGSDAUER UND VERHÄLTNIS ZU DEN AGB

Dieser AVV gilt für die Dauer der jeweiligen Auftragsbearbeitung. Er bildet einen Bestandteil der AGB bzw. des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwischen Juice und dem Kunden, soweit Juice Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und sonstigen Vertragsbestimmungen gehen hinsichtlich der Auftragsbearbeitung von Personendaten die Bestimmungen dieses AVV vor. Gerichtsstand und anwendbares Recht richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der AGB bzw. des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses.

ANHANG 1.1 TECHNISCHE & ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN (TOM)

Juice stellt durch die nachfolgend beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen sicher, dass die im Auftrag des Kunden bearbeiteten Personendaten entsprechend den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts geschützt werden. Die Massnahmen dienen insbesondere der Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der eingesetzten Systeme und Dienste sowie der Fähigkeit, die Verfügbarkeit von Daten und Systemen nach einem Zwischenfall zeitnah wiederherzustellen. Juice unterhält Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit dieser Massnahmen.

1. ZUTRITTSKONTROLLE

Unbefugter physischer Zutritt zu Räumlichkeiten und Einrichtungen wird verhindert. Massnahmen umfassen insbesondere Zutrittskontrollsysteme mit RFID und Aktivitätsprotokollierung, mechatronische Schlüssel mit selektiven Zutrittsrechten und Protokollierung, zuständige Sicherheits-, IT- und Facility-Verantwortliche sowie Überwachungseinrichtungen, insbesondere Türalarmanlagen und Videoüberwachung.

2. ZUGANGSKONTROLLE

Unbefugter Zugang zu IT-Systemen wird verhindert. Massnahmen umfassen insbesondere Passwortverfahren mit definierten Sicherheitsanforderungen, automatische Sperren mittels Passwort und Timeout sowie die Identifizierbarkeit von Systemnutzern.

3. ZUGRIFFSKONTROLLE

Aktivitäten innerhalb von IT-Systemen ausserhalb der jeweils eingeräumten Zugriffsrechte werden verhindert. Massnahmen umfassen insbesondere differenzierte Zugriffsrechte nach Profilen, Rollen, Transaktionen und Objekten, Zugriffsprotokolle und Auswertungen, Zugriffsbeschränkungen sowie definierte Rechte zum Lesen, Ändern und Löschen von Daten.

4. WEITERGABEKONTROLLE

Die Übermittlung von Personendaten bei elektronischer Übertragung und Datentransport wird kontrolliert. Massnahmen umfassen insbesondere Verschlüsselung und Tunneling, insbesondere VPN, Protokollierung sowie autorisierte und nachvollziehbare Zugriffe.

5. EINGABEKONTROLLE

Die Nachvollziehbarkeit der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten wird durch entsprechende Protokollierungssysteme sichergestellt.

6. AUFTRAGSKONTROLLE

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt entsprechend den vereinbarten Weisungen. Die Verantwortlichkeiten zwischen dem Kunden und Juice werden insbesondere durch klare vertragliche Regelungen sowie formalisierte Beauftragung und Weisung abgegrenzt.

7. VERFÜGBARKEITSKONTROLLE

Personendaten werden gegen unbeabsichtigte Zerstörung oder Verlust geschützt. Massnahmen umfassen insbesondere regelmässige Backups, Disk Mirroring, Remote Storage, Antivirus- und Firewall-Systeme sowie Disaster-Recovery- und Continuity-Planung.

8. TRENNUNGS- UND ZWECKBINDUNGSKONTROLLE

Für unterschiedliche Zwecke erhobene Daten werden entsprechend getrennt bearbeitet. Massnahmen umfassen insbesondere Mandanten- und Nutzungskonzepte, entsprechende Zugriffsbeschränkungen sowie die funktionale Trennung von Produktions-, Prüf- und sonstigen relevanten Systemen.

9. WIRKSAMKEITSKONTROLLE

Juice überprüft regelmässig die Wirksamkeit der implementierten technischen und organisatorischen Massnahmen. Hierzu dienen insbesondere Audits und Rezertifizierungen, IT-Audits, Penetrationstests sowie die regelmässige Überprüfung und Bewertung der eingesetzten Sicherheitsmassnahmen.

10. ZERTIFIZIERUNGEN UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Juice Technology AG ist nach ISO 27001:2022 im Bereich Informationssicherheit zertifiziert und verfügt über eine TISAX-Zertifizierung. Richtlinien, regelmässige Aktualisierungen, technische Sicherheitsmassnahmen und ein geregeltes Berechtigungssystem dienen der kontinuierlichen Verbesserung des Schutzes von Daten und Systemen gegen interne und externe Risiken.

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