Muss eine Wallbox für Firmenwagen eichrechtskonform sein?

Muss eine Wallbox für Firmenwagen eichrechtskonform sein?

Rund um das Thema „Eichrechtskonformität“ bei privaten Ladestationen kursieren viele Halbwahrheiten. Besonders wenn es um das Laden von elektrischen Firmenwagen zu Hause geht, herrscht Unsicherheit: Muss die heimische Wallbox eichrechtskonform sein, um den Strom korrekt mit dem Arbeitgeber abzurechnen? Die kurze Antwort: Nein, das muss sie nicht.

Firmenwagen zu Hause laden: Kein Fall fürs Eichrecht

Denn was zählt, ist nicht das Siegel, sondern die Funktion. Wichtig ist, dass die Abrechnung des geladenen Stroms korrekt, transparent und manipulationssicher erfolgt. Dafür braucht es keine eichrechtskonforme Wallbox – eine Ladeinfrastruktur mit MID-konformen Zähler in Kombination mit geeigneter Software reicht vollkommen aus.

Was bedeutet eigentlich „eichrechtskonform“?


Geräte, die eichrechtskonform sind, erfüllen die Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Ziel ist es, Messdaten bei abrechnungsrelevanten Ladevorgängen einheitlich nach Kilowattstunden zu erfassen und abzurechnen. Ladestationen, die dem Eichrecht entsprechen, müssen die Zählerdaten direkt anzeigen und über einen längeren Zeitraum speichern. Das ist zum Beispiel an öffentlichen Ladestationen Pflicht, an denen Strom gegen Bezahlung abgegeben wird.

Wann greift das Eichrecht und wann nicht?

Das deutsche Mess- und Eichrecht (MessEG und MessEV) gilt nur, wenn Strom an Dritte verkauft wird – etwa an öffentlichen oder halböffentlichen Ladestationen. Beim Laden eines Firmenwagens zu Hause liegt kein solcher Verkauf mit einem klassischen „Kunden-Lieferanten-Verhältnis“ vor, sondern eine firmeninterne Kostenverrechnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Alle Parteien sind bekannt, weshalb eine eichrechtskonforme Wallbox in diesem Szenario nicht erforderlich ist.

Warum MID reicht!

MID steht für „Measuring Instruments Directive“ – eine EU-Richtlinie für Messgeräte. Stromzähler, die dieser Richtlinie entsprechen, erfassen den Energieverbrauch präzise und manipulationssicher. Für die Abrechnung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind solche MID-konformen Zähler völlig ausreichend, sofern die Daten sauber und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Das Ziel ist schliesslich eine faire, transparente Abrechnung – nicht ein Stempel vom Amt.

Die bessere Lösung: JUICE EV FLEET SOLUTION

Mit der JUICE EV FLEET SOLUTION bietet Juice eine einfache und sichere Möglichkeit, Dienstwagen zu Hause zu laden und den Stromverbrauch korrekt abzurechnen. Die Kombination aus einer modernen, smarte Wallbox, einem MID-konformem Zähler, sicherer Datenübertragung und cloudbasierter Software deckt alle rechtlichen und buchhalterischen Anforderungen ab.

Die wichtigsten Vorteile:

  • MID-konforme Verbrauchserfassung
  • manipulationssichere Datenübertragung
  • automatisierte Abrechnung
  • volle Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • keine unnötigen Mehrkosten durch teure eichrechtliche Zertifizierung, die keinen Zusatznutzen bringt

Die Flottenlösung von Juice sorgt darüber hinaus für eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ladevorgängen – zum Beispiel durch Authentifizierung via RFID oder „j+ pilot“-App. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Stromverbrauch des Firmenwagens separat erfasst und abgerechnet wird.

Warum also mehr bezahlen, wenn weniger reicht?

Zähler-Typen im Vergleich

Zählerart Pflicht für private Dienstwagen-Ladung? Merkmale
einfacher Zähler ❌ Nein keine Zertifizierung, nicht manipulationssicher
MID-Zähler ✅ Ja EU-konform, hohe Genauigkeit, reicht für interne Abrechnung
eichrechtskonformer Zähler ❌ Nein nur für öffentliche und halböffentliche Ladepunkte mit Drittkunden erforderlich

Fazit

Wer seinen Firmenwagen zu Hause lädt, braucht keine überregulierte, teure Ladestation. Moderne Abrechnungssysteme wie die JUICE EV FLEET SOLUTION ermöglichen eine automatisierte und manipulationssichere Erfassung und Abrechnung der Ladevorgänge. Sie erfüllen damit alle notwendigen Anforderungen für eine korrekte Abrechnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Klar, sicher, und fair – ganz ohne Amtsschimmelgewiehere.

Kurz gesagt:

  • Das Eichrecht gilt nur, wenn Strom an andere verkauft wird – also zum Beispiel an öffentlichen Ladesäulen.
  • Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt kein Verkauf vor, sondern eine interne Abrechnung.
  • Wer eine Heimladelösung für sein Dienstfahrzeug nutzt und keinen Ladestrom an Dritte verkauft, braucht keine eichrechtskonforme Wallbox.
  • Ein MID-konformer Stromzähler in der Wallbox genügt, um den Stromverbrauch des Firmenwagens korrekt zu erfassen und mit dem Arbeitgeber abzurechnen.

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