§ 14a EnWG: Mit JUICE BOOSTER 2 und JUICE CHARGER easy bereit für die Anforderungen von morgen

§ 14a EnWG: Mit JUICE BOOSTER 2 und JUICE CHARGER easy bereit für die Anforderungen von morgen

Netzdienlich laden und von reduzierten Netzentgelten profitieren

Wer ein Elektroauto fährt, könnte schon heute günstiger zu Hause laden. Gemäss § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Besitzer:innen privater Ladestationen Anspruch auf ermässigte Netzentgelte, wenn sie dem Netzbetreiber gestatten, die Ladeleistung bei Bedarf vorübergehend zu drosseln.
Dies ist zwar in erster Linie für herkömmliche Wallboxen gedacht, doch könnten auch mobile Ladelösungen davon profitieren. Durch die Kombination von JUICE BOOSTER 2 und JUICE CHARGER easy können Elektroautofahrer:innen diese Anforderungen bereits heute erfüllen, ohne auf ihre gewohnte Ladeflexibilität verzichten zu müssen.

Warum sich E-Auto-Fahrer:innen jetzt mit § 14a EnWG beschäftigen sollten

Mit der Neuregelung von §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will der Gesetzgeber die Stromnetze fit machen für die wachsende Zahl von Elektroautos, Wärmepumpen und Batteriespeichern. Das Prinzip dahinter ist einfach: Wer dem Netzbetreiber erlaubt, die Ladeleistung seiner Ladestation bei drohenden Netzengpässen vorübergehend zu reduzieren, wird dafür finanziell belohnt. 
Die Bundesnetzagentur hat dafür klare Rahmenbedingungen definiert. Zwar darf die Ladeleistung temporär begrenzt werden, eine vollständige Abschaltung – wie früher mit dem Rundsteuersignal beim Boiler – ist jedoch nicht vorgesehen. Eine Mindestleistung bleibt stets verfügbar. Somit muss niemand auf Komfort verzichten, da das Elektroauto im Alltag jederzeit nutzbar bleibt.

Was bedeutet das für mobile Charger?

Bisher stehen vor allem fest installierte Wallboxen im Fokus der Regelung. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Stromnetze und dem Ausbau intelligenter Messsysteme könnte sich der Anwendungsbereich künftig ebenfalls auf mobile Ladestationen erweitern. Um mit der Entwicklung Schritt zu halten, lohnt es sich bereits heute, Ladeinfrastrukturen so auszulegen, dass sie zukünftige Anforderungen erfüllen können. Insbesondere für Hauseigentümer:innen und Installationsbetriebe wird die Frage relevant, wie mobile Ladelösungen wie der JUICE BOOSTER 2 in ein steuerbares Gesamtsystem integriert werden können.

Mit dem JUICE CHARGER easy als Bindeglied wird der JUICE BOOSTER 2 lastabwurffähig

Damit der JUICE BOOSTER 2 die Voraussetzungen für eine Umsetzung nach § 14a EnWG erfüllt, wird ihm ein JUICE CHARGER easy vorgeschaltet. So entsteht eine Ladeinfrastruktur, die bei Bedarf netzdienlich gesteuert werden kann. Sollte es im Stromnetz zu einer Engpasssituation kommen, kann der Netzbetreiber die Ladeleistung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorübergehend reduzieren. Im Alltag ist davon meist wenig spürbar: Das Fahrzeug wird weiterhin geladen und der JUICE BOOSTER 2 bleibt flexibel einsetzbar.
Der JUICE CHARGER easy verfügt ausserdem über eine RFID-Freischaltfunktion, mit der sich Ladevorgänge gezielt autorisieren lassen. Insbesondere in Einstellhallen, Tiefgaragen und Carports verhindert dies, dass Unbefugte die Ladestation nutzen.

Bis zu rund 150 Euro Einsparung pro Jahr möglich

In Kombination mit dem JUICE CHARGER easy wird die Ladeinfrastruktur fit für künftige regulatorische Anforderungen und schafft gleichzeitig die Voraussetzungen für reduzierte Netzentgelte. Je nach Netzgebiet und Tarifmodell ergibt sich daraus ein mögliches Einsparpotenzial von rund 150 Euro pro Jahr. Gerade bei langfristiger Nutzung eines Elektrofahrzeugs können sich diese Vorteile über die Jahre deutlich summieren.

Praktische Hinweise für Elektroinstallateure und -installateurinnen

Damit die Installation den Anforderungen einer netzdienlichen Steuerung entspricht, sind beim JUICE CHARGER easy folgende Einstellungen vorzunehmen:

Einstellung der maximalen Stromstärke

Der Drehschalter im Gehäuse des JUICE CHARGER easy ist auf maximal 20 A (Position 5) einzustellen. In den meisten Anwendungsfällen sind jedoch maximal 16 A pro Phase zulässig. Dies entspricht Position 4.

Reduzierung auf 6 Ampere pro Phase

Für die Leistungsreduktion auf 6 A pro Phase müssen die potentialfreien Kontakte 3 und 4 über ein externes Relais kurzgeschlossen werden. Dadurch kann die Ladeleistung bei Bedarf auf das geforderte Niveau – 25 % der eingestellten Stromstärke – abgesenkt werden, mindestens jedoch auf 6 A pro Phase.


§ 14a EnWG kurz erklärt

§ 14a EnWG regelt, wie Netzbetreiber in Deutschland grössere Stromverbraucher vorübergehend in ihrer Leistung begrenzen dürfen, um Überlastungen im Stromnetz zu verhindern. Dazu gehören auch private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Als Gegenleistung für die Möglichkeit einer zeitweisen Leistungsminderung erhalten Kundinnen und Kunden reduzierte Netzentgelte, also einen Rabatt auf einen Teil der Stromrechnung.

  • Die private Wallbox kann als steuerbare Verbrauchseinrichtung eingestuft werden.
  • Dafür sind reduzierte Netzentgelte möglich.
  • Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung in seltenen Netzengpasssituationen temporär reduzieren.
  • Die Ladung wird dabei auf eine Mindestleistung gedrosselt, nicht vollständig abgeschaltet.
  • Smart Meter ermöglichen künftig eine standardisierte digitale Steuerung.

Was ist Modul 1?

Für die Reduzierung der Netzentgelte stehen verschiedene Modelle, sogenannte Module, zur Verfügung. Sie unterscheiden sich in der Art der Berechnung und in der Höhe der möglichen Vergünstigung.
Modul 1 ist die einfachste und am weitesten verbreitete Variante. Betreiber:innen einer steuerbaren Ladeeinrichtung erhalten dabei eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte von typischerweise rund 110 bis 190 Euro pro Jahr.
Neue Anlagen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, müssen bereits steuerbar sein. Für ältere Anlagen gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Wer den Vorteil von Modul 1 schon früher nutzen möchte, muss nachweisen, dass die Ladeeinrichtung vom Netzbetreiber gesteuert werden kann.

In Kombination mit dem JUICE CHARGER easy erfüllt der JUICE BOOSTER 2 die Voraussetzungen für eine Teilnahme am § 14a-EnWG-Modul 1 erfüllen und kann damit von reduzierten Netzentgelten profitieren.

JUICE BOOSTER 2

Der JUICE BOOSTER 2 ist die mobile 3-in-1-Ladelösung von Juice. Er ist Wallbox, mobile Ladestation und Mode-3-Ladekabel in einem. Dank robuster Bauweise und zahlreicher Adapter lässt sich damit nahezu überall sicher laden.

JUICE CHARGER easy

Der JUICE CHARGER easy macht den JUICE BOOSTER 2 zur fest installierten Wallbox, die vom Energieversorger angesteuert und lastabwurffähig betrieben werden kann. Damit schafft er die technische Grundlage für einen netzdienlichen Betrieb nach § 14a EnWG.

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